Ein Führerschein darf bei übermäßigem Alkoholkonsum nicht automatisch entzogen werden. Der Betroffene müsse etwa betrunken im Straßenverkehr aufgefallen sein oder es müsse eine Alkoholabhängigkeit vorliegen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag (24.7.) (Az: 10 A 10062/07.OVG).
Geklagt hatte ein Gastwirt, der bei einem Streit in seiner Wohnung betrunken seiner Schwiegertochter ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufenen Polizisten stellten einen Alkoholwert von 3,0 Promille bei dem Mann fest. Die Verkehrsbehörde ließ daraufhin ein Gutachten erstellen und entzog dem Wirt den Führerschein. Ein Verwaltungsgericht hatte in der Vorinstanz die Klage des Mannes zurückgewiesen.
Die Fahrerlaubnis dürfe nur demjenigen entzogen werden, der nicht sicher zwischen Alkoholkonsum und Fahren eines Fahrzeugs trennen könne oder alkoholabhängig sei, stellte dagegen das Oberverwaltungsgericht klar. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall. Er sei bisher auch nicht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallen.
Geklagt hatte ein Gastwirt, der bei einem Streit in seiner Wohnung betrunken seiner Schwiegertochter ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufenen Polizisten stellten einen Alkoholwert von 3,0 Promille bei dem Mann fest. Die Verkehrsbehörde ließ daraufhin ein Gutachten erstellen und entzog dem Wirt den Führerschein. Ein Verwaltungsgericht hatte in der Vorinstanz die Klage des Mannes zurückgewiesen.
Die Fahrerlaubnis dürfe nur demjenigen entzogen werden, der nicht sicher zwischen Alkoholkonsum und Fahren eines Fahrzeugs trennen könne oder alkoholabhängig sei, stellte dagegen das Oberverwaltungsgericht klar. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall. Er sei bisher auch nicht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallen.
Tja .... da wollen die einem schon den Schein nehmen, wenn man mal seine Schwiegertochter streichelt .... wo soll das noch enden?
Ehrwürdiger Meister im Kfz.-Handwerk, Internist des Motors, Chirurg der Karrorsserie und Neurologe der Lichtanlagen
Lieber vier Ringe als einen Stern!
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